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Allgemeine Verkaufs- und Geschäftsbedingungen (AGBs)

Allgemeine Verkaufs- und Geschäftsbedingungen (AGBs)

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Die Lieferungen erfolgen ausschliesslich auf Grund der nachstehenden Bestimmungen, deren Inhalt bei Auftragserteilung und im besonderen mit Annahme unserer Offerten, Auftragsbestätigungen, Fakturen als anerkannt gilt. Nebenabreden sowie allgemeine Bedingungen des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von uns schriftlich angenommen worden sind.


PREISE Alle Preise sind unverbindlich. Die offerierten Preise können nur dann aufrechterhalten werden, wenn auch die in der Offerte genannten Qualitäten und Mengen unverändert und ungekürzt bestellt werden. Die Preise werden aufgrund der am Tag der Offertstellung massgebenden Kosten kalkuliert. Wir müssen uns deshalb vorbehalten, die Preise bei einer wesentlichen Aenderung der Umstände, die für die Preissetzung richtungsweisend waren, auch für noch nicht ausgeführte Lieferungen den neuen Gegebenheiten anzupassen. Offerten sind freibleibend; sie verpflichten uns erst nach deren Annahme durch uns. Alle Preise verstehen sich exklusive MwSt., ab Werk Langenthal gemäss EXW (INCOTERMS 2010). Eine allfällig notwendige, kurze, mündliche Instruktion/Inbetriebnahme unserer Produkte ist im Preis ingebriffen. Die Instruktion erfolgt in unserem Werk in Langenthal und in deutscher Sprache. Sämtliche Nebenkosten, wie z.B. für Transport, Verpackung, Versicherung, Zölle, Bewilligungen sowie Beurkundungen, Steuern und Abgaben sind vom Kunden zu tragen.


SPEDITION, PORTO, VERPACKUNG Die Lieferung erfolgt in der Regel ab unserem Lager, wobei die Frachtkosten in der Faktura offen verrechnet werden. Die Spedition wird nach Ihren Angaben ausgeführt, andernfalls auf dem für Sie günstigsten und schnellsten Weg. Die Verpackung ist in den Preisen nicht inbegriffen. Wir verrechnen sie zu unseren Selbstkosten.


NUTZEN UND GEFAHR gehen mit dem Versand der Ware auf den Besteller über. Bei Franko-Lieferungen erfolgt der Uebergang von Nutzen und Gefahr mit der Auslieferung der Ware an den Besteller. Auswahlsendungen werden nur innert 8 Tagen nach Empfang der Ware zurückgenommen. Bei Gutschriften für zurückgegebene bereits fakturierte Ware wird das Porto nicht gutgeschrieben, sofern es sich nicht um einen Fehler unserer Firma handelt. Sendungen mit allfälligen Transportschäden sind mit Vorbehalt anzunehmen und der betreffenden Transportanstalt zwecks Tatbestandsaufnahme innerhalb der gesetzlichen Frist anzumelden.


ERZEUGNISSE IN SONDERAUSFÜHRUNG Wir behalten uns aus fabrikationstechnischen Gründen das Recht vor, bis 10% mehr oder weniger als die bestellte Anzahl zu liefern. Bei Bestellungen, die sich nicht auf Listen- oder Offertenpreise stützen, anerkennt der Besteller ausdrücklich die Preise nach Ergebnis. Hergestellte Formen und Werkzeuge bleiben unser Eigentum.


UMFANG DER LIEFERPFLICHT Die Angabe der voraussichtlichen Lieferfrist erfolgt unverbindlich; für deren Einhaltung tragen wir bestmögliche Sorge. Bei Vorliegen höherer Gewalt sowie anderer nicht durch uns verschuldeter Umstände lehnen wir jedwelchen Ersatzanspruch für nicht oder verspätet ausgeführte Lieferungen ab. Als höhere Gewalt gelten vor allem gänzliche oder teilweise Stillegung unserer Lieferwerke, Mobilmachung, Krieg, Streik, Feuer, das Inkrafttreten von Einfuhrverboten und Kontingentierungen oder eine erhebliche Erhöhung der Einfuhrzölle.


ZAHLUNGEN Die Fakturen sind innert 30 Tagen rein netto zahlbar, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart worden ist. Nach Ablauf der 30 Tage ist unsere Firma berechtigt, den Kunden durch Ansetzung einer Zahlungsfrist in Verzug zu setzen und ab Fristablauf Verzugszins und Spesen zu berechnen. Art. 107 OR bleibt vorbehalten. Innerhalb der Schweiz und Liechtenstein werden sämtliche Rechnungen ausschliesslich in Papierform zugestellt. Das Versenden von e-Rechnungen ist stets auf freiwilliger Basis.


EIGENTUMSVORBEHALT Sämtliche Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Käufer unser Eigentum. Sie darf bis zu diesem Zeitpunkt weder faustpfandweise übergeben, noch als Zubehör von Immobilien verpfändet, weder verkauft noch ohne unsere Bewilligung vermietet werden. Wir sind ermächtigt, den Eigentumsvorbehalt am Wohnsitz des Käufers eintragen zu lassen; ebenfalls kann vom Käufer der Abschluss einer Versicherung gegen Feuer und andere Schäden verlangt werden.


HAFTUNG UND DATENSCHUTZ wir haften ausschliesslich für direkte, unmittelbar von uns verursachte Schäden. Die Haftung für reine Vermögensschäden, mittelbare und indirekte Schäden sowie für Folgeschäden, einschliesslich von entgangenem Umsatz oder Gewinn, Nutzungsausfall, Kapitalkosten oder Kosten für den Erwerb von substituierenden Produkten oder Dienstleistungen, ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Wir übernehmen auch keine Haftung für allfällige Ansprüche aus Beeinträchtigung (z.B. verändern, löschen oder unbrauchbarmachen) von Software oder anderer, durch Computer verarbeitbarer Daten. Keine Partei haftet gegenüber der anderen Partei für die Nichterfüllung oder Verzögerung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag im Falle höherer Gewalt. Wird eine Unterbrechung durch höhere Gewalt verursacht, so verlängert sich die Vertragslaufzeit bzw. die entsprechenden Vertragsfristen um den Zeitraum, der dem Zeitraum der Unterbrechung entspricht. Die Haftung von uns aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder dessen nicht gehöriger Erfüllung ist insgesamt beschränkt auf maximal den Vertragswert.

Die Ansprüche des Kunden aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag sind in diesen Bedingungen ausdrücklich und abschliessend geregelt. Andere und darüberhinausgehende Ansprüche sind wegbedungen. Wir sind unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, im Rahmen der Geschäftsbeziehung personenbezogene Daten des Kunden zu bearbeiten.


GEWÄHRLEISTUNG Wir übernehmen für die Güte unserer Ware nur insofern Gewähr, als wir für innerhalb der vertraglich festgelegten Frist auftretende Herstellungs- oder Materialfehler durch Instandsetzung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl aufkommen. Ansprüche auf Schadenersatz, Wandlung des Kaufes oder Minderung des Kaufpreises lehnen wir ab. Mängelrügen sind sofort nach Empfang der Ware, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen, anzubringen. Im Falle von geheimen Mängeln ist die Mängelrüge sofort nach Entdeckung der Mängel anzubringen.

 

Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Mängel oder Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:

  • Bestimmung von Konstruktion oder Material durch den Käufer

  • Fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte

  • Nichteinhaltung von Betriebsanleitung und Wartungsvorschriften

  • Unsachgemässer Gebrauch oder Überbeanspruchung des Geräts

  • Natürlicher Verschleiss

  • Einbau von Fremdteilen


Die Frist der Mängelhaftung beträgt 12 Monate, beginnend mit der Abnahme des Objekts. Wir leisten Gewähr für richtige Konstruktion, zweckentsprechende Qualität des verwendeten Materials und einwandfreie Ausführung. Wechseln die gelieferten Objekte vor Ablauf der ordentlichen Gewährleistungszeit den Eigentümer, so endet die Gewährleistung zum Zeitpunkt des Eigentumsüberganges.

 

Die Gewährleistung schliesst jegliche Transport- und Betriebsunterbruchkosten ausdrücklich aus. Muss die Arbeit am Arbeitsplatz des Käufers ausgeführt werden, gehen die Reisezeit und Monteurspesen zu Lasten des Käufers; ferner hat er Hilfskräfte und Betriebsmittel kostenlos zur Verfügung zu stellen.

 

Für Personen- und Sachschäden, die auf Fehler oder Mängel unserer Erzeugnisse oder die direkt oder indirekt auf die Verwendung unserer Ware zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Verantwortung.

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VERTRAULICHKEIT Der Empfänger behandelt alle Dokumente, Angebote, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Unterlagen, Zeichnungen, Daten und andere Informationen streng vertraulich. Es ist dem Empfänger untersagt, diese ohne unsere Zustimmung an Dritte weiterzuleiten.


URHEBERSCHUTZ-, PATENT- UND MARKENRECHTE Patent- und Markenrechte sowie Know-How und praktisches Erfahrungswissen, wie es auch in Zeichnungen und Projekten zum Ausdruck kommt, bleibt unser Eigentum. Es ist nicht gestattet, diese ohne unsere ausdrückliche Genehmigung zu reproduzieren, zu verwenden oder Dritten weiterzugeben.


GERICHTSSTAND Für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen zwischen unseren Kunden und unserer Firma gilt als stillschweigend vereinbart, dass für deren Beurteilung diejenigen Gerichte örtlich und sachlich zuständig sein sollen, denen der Lieferant mit seinem bernischen Sitz untersteht.

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